Die Privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine Digitale Volumentomographie. Private Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten teilweise, wenn sie vor Implantaten oder Prothetik indiziert sind.
Grundsätzlich ist aber so, dass die Kosten für eine Digitale Volumentomographie nicht in die Leistungspflicht einer gesetzlichen Krankenkasse fallen. Für gesetzlich versicherte Patienten bieten wir die Untersuchung als sog. Selbstzahlerleistung an, d.h. die Kosten für diese Untersuchung müssen von Ihnen selbst getragen werden. Die Abrechnung erfolgt dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.